Nematoden das Mittel gegen den Eichenprozessionsspinner

Nach langen hin und her ist es nun bestätigt!


Die Europäische Kommission hat den Einsatz von entomopathogenen Nematoden nicht als in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-VO) betrachtet. Die BfC hat sich nach Prüfung der Sachlage entschlossen, dem Standpunkt der Kommission zu folgen. Dies wurde den Behörden der Länder mitgeteilt. Weitere Aktivitäten zum Thema Nematoden sind seitens der BfC zurzeit nicht geplant.

Somit sind die Nematoden auflagenfrei!

 

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