Zukunftsprognose 2026 – Eichenprozessionsspinner (EPS): Fachliche Einschätzung aus der Praxis
Als spezialisierter Baumdienst mit umfangreicher wissenschaftlicher Expertise, eigenem EPS-Monitoring und jahrelanger praktischer Erfahrung in der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Gifhorn, Wolfsburg und Umgebung wissen wir: Der EPS bleibt auch im Jahr 2026 ein bedeutender Schwerpunkt für Baumpflege, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement.
Fachliche Bewertung der Populationsentwicklung 2026
Entgegen der verbreiteten Annahme, dass Wintertemperaturen allein die Population des EPS maßgeblich steuern, zeigt unsere Analyse, dass die Eiablagen und das Überwintern im Ei selbst niedrige Temperaturen bis weit unter dem Gefrierpunkt überwinden können, ohne dass es zu signifikanten Einbrüchen der Population kommt – die Eier gelten als winterhart und überstehen Temperaturen bis ca. –28 °C.
Das bedeutet für 2026: Die EPS-Population wird nicht primär durch Wintertemperaturen reguliert, sondern durch ein Zusammenspiel aus mehreren Faktoren:
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die Dichte der Eigelege (Frühjahr — Monitoringergebnisse),
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die Verfügbarkeit von geeigneten Nahrungspflanzen (insbesondere Eichen),
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und das Auftreten natürlicher Fressfeinde und Parasiten.
Als Baumdienst, der gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnern ein systematisches EPS-Monitoring durchführt, können wir bereits früh im Jahr erkennen, wie stark der Befall in einzelnen Beständen ist und welche Entwicklungstendenz sich abzeichnet. So lassen sich Trend-Analysen und Prognosen zur Befallsdichte für 2026 objektiv begründen und präzise planen – weit über allgemeine Wetter- oder Temperatur-Trends hinaus.
Erwartete Entwicklung für 2026
Unsere fachliche Prognose für 2026 lautet:
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Regionale EPS-Vorkommen bleiben stabil oder steigen lokal an, besonders in Bereichen mit hoher Eichendichte. Darunter fallen die Bereiche Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Boldecker Land, Stadt Gifhorn, Nördliches Wolfsburg (südlich kein Monitoring) Samtgemeinde Velpke, Oebisfelde (Drömling) für weiter bereiche wurden keine Monitorings von uns durchgeführt.
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Massive Populationsschwankungen wie bei anderen Forstschädlingen sind nicht zu erwarten; stattdessen verharren viele Gebiete auf einem eher steigendem Niveau.
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Gesundheitliche Risiken für Mensch und Tier durch Brennhaare der Raupen bleiben relevant, sobald die Larven ab dem dritten Stadium aktive Nester bilden. Die Brennhaare behalten ihre toxische Wirkung, auch wenn sie über Jahre in der Umgebung verbleiben. Sie können durch den Wind über mehrere Kilometer getragen werden. Der Giftmix beträgt über 250 Eiweißverbindungen die eine Vielzahl von Symptomen hervorrufen können, hier eine kleine auswahl: Aufenreizungen, Ruckender Ausschlag auf der Haut, Pusteln auf der Haut, Atemwegsprobleme, bis zum anaphylaktischen Schock.
Unsere Empfehlungen für 2026
Um 2026 professionell und effizient mit dem EPS umzugehen, empfehlen wir:
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Frühzeitiges EPS-Monitoring im Winter/Frühjahr, um Befallstrends und Eigelege zu erfassen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.
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Gezielte Bekämpfungsstrategien, z. B. Vorbeugende Bekämpfung mit Nematoden, statt spontanen Maßnahmen nach Sichtung der Raupen.
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Berücksichtigung natürlicher Einflussfaktoren wie Prädatoren (Vögel, Fledermäuse, Parasiten) als dauerhafte Verstärker in integrierten Managementkonzepten.
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Kombinierter Einsatz von Monitoring, Beratung und fachlicher Umsetzung, um die EPS-Situation in urbanen und peri-urbanen Bereichen systematisch zu steuern.
Fazit
Für 2026 erwarten wir aus unserer professionellen Perspektive keine klimatisch bedingte Schwächung des EPS-Befalls durch Wintertemperaturen. Vielmehr bleibt der Eichenprozessionsspinner ein relevanter Schädling mit anhaltender Präsenz und gesundheitlicher Relevanz, der nur durch gezielte Fachplanung und Monitoring in den Griff zu bekommen ist.
Sind Kommunen verpflichtet, den Eichenprozessionsspinner zu bekämpfen?
Zusammenfassung: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Handreichung für die kommunale Praxis
Kurzantwort:
Ja – Kommunen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn von befallenen Bäumen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit ausgeht.
Rechtliche Grundlage aus dem Leitfaden
Im Leitfaden heißt es wörtlich:
„Auf kommunaler Ebene sind die Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihre Grundstücke verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.“
2019-07-17_Leitfaden_EPS
Zusätzlich:
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Die Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Gesundheitsgefahren und wirken beratend mit,
die Verantwortung bleibt jedoch beim Eigentümer der Fläche bzw. des Baumes.2019-07-17_Leitfaden_EPS
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Ordnungsbehörden sind verpflichtet, bei konkreten Gefahrenlagen Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen oder selbst durchzuführen.
2019-07-17_Leitfaden_EPS
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In sensiblen Bereichen (Schulen, Spielplätze, stark frequentierte Wege etc.) ist eine Bekämpfung verpflichtend, wenn eine Gefährdung nicht anders ausgeschlossen werden kann. (Kategorien 3 und 4 nach Allgemeinverfügung)
2019-07-17_Leitfaden_EPS
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Kommunen sollen frühzeitig Befall erfassen und sich auf mehrjährige Bekämpfungsstrategien einstellen.
2019-07-17_Leitfaden_EPS
Wichtig:
Für Privatgrundstücke ist grundsätzlich der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Für Waldflächen ist der Waldbesitzer zuständig.
Für öffentliche Flächen und Verkehrsbereiche liegt die Pflicht bei der Kommune.